Wir sind Ihre Experten aus Graz / Umgebung
Endverbraucheranlagen (z.B. Wohnhäuser) unterliegen abseits der Erstprüfung keiner gesetzlichen Überprüfungspflicht, solange keine erheblichen Änderungen an der Anlage stattfinden, wobei das empfohlene Intervall der Prüfung liegt nach KFE-Empfehlung (ET 200-0) bei 5-10 Jahren.
Bei Mietwohnungen muss bei der Vermietung der Wohnung, gem. §2 Abs.1 MRG, sichergestellt sein, dass die elektrische Anlage der Wohnung den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetzt entspricht, außerdem ist eine der Einbau eines Fehlerstromschutzschalters mit Nennfehlerstrom von 30mA erforderlich. Eine Vorlage der Dokumentation darüber ist wichtig, da sonst der/die Mieter/In der Wohnung nicht von einer den Anforderungen entsprechenden elektrischen Anlage in der Wohnung ausgehen kann.
Die Prüfung der elektrischen Geräte ist für Arbeitgeber verpflichtend und stellt die Basis für die Sicherheit der Angestellten dar. Unser speziell ausgebildetes Fachpersonal kann diese verpflichtenden Prüfungen ihrer Geräte vor Ort für Sie übernehmen.
Unser Leistungsangebot umfasst die Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Messung des Isolationswiderstands, Schutzleiterstrommessung, Berührungsstrommessung und das Erstellen eines Prüfprotokolls.
Für genauere Informationen steht Ihnen unser Fachpersonal gerne zur Verfügung.
Murmühlweg 10a
8112 Gratwein
Österreich
Montag-Donnerstag:
07:00-16:00
Freitag:
07:00-12:30